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  • Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) auf Basis der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie der EU. Schutzziele und Auflagen einzelner Schutzgebiete sind dem Vorarlberger Rechtsinformationssystem (Voris) bzw den Managementplänen zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, spezielle Schutzgebietsverodungen für die Gebiete Verwall und Bregenzerachschlucht siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" und "ris_link" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Gebietscode (String), Fläche (Integer), EU_TYP (String), Datenquelle: natura_2000.shp

  • Schutzgebiete nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (§26) - Dieser Datensatz enthält folgende Schutzgebietskategorieren: Naturschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil, Landschaftsschutzgebiet, Pflanzenschutzgebiet, Ruhezone, Biosphärenpark, Naturpark, Pufferzone Europaschutzgebiet und örtliches Schutzgebiet. Die Schutzziele sowie die Ge- und Verbote einzelner Schutzgebiete sind im Rechtsinformations des Bundes (RIS) zu entnehmen. INSPIRE-Datensatz gesetzliche Grundlage: allgemeine gesetzliche Grundlage Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, § 26, § 27 und § 29, spezielle Schutzgebietsverodungen siehe Atributtabelle Spalte "verordnung" Wichtige Felder und Datentypen der Attributtabelle: Name (String), Kategorie (String), Fläche (Integer), Verordnung (Sring) Datenquelle: Schutzgebiete_Naturschutz.shp

  • Zonen für die Beurteilung der Luftqualität in Österreich gemäß EU-Richtlinien 2008/50/EG und 2004/107/EG. Im Download wird der Datensatz als xml zur Verfügung gestellt.

  • Ballungsräume mit mehr als 100000 Einwohnern, Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen und Schnellstraßen sowie Landesstraßen) mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30000 Zügen/Jahr und Großflughäfen gemäß Artikel 7 Absatz (1) EU Umgebungslärmrichtlinie. Die tabellarische Darstellung steht sowohl im Central Data Repository der Europäischen Umweltagentur (http://cdr.eionet.europa.eu/at/eu/noise/df5/envvzjdww/) wie auch im Downloadservice zur Verfügung. In den GIS-Daten sind über den Großflughafen Wien Schwechat hinaus alle Flughafenstandorte erfasst, da der nationalen Umsetzung nach alle Flughäfen zu kartieren sind. Die Daten stehen für das gesamte Bundesgebiet zur Verfügung.

  • 139 Waldbodenflächen in einem gleichmäßigen Raster über Österreich verteilt.

  • Umspannwerke der Netz Oberösterreich Gmbh Kraftwerke der Energie AG Kraftwerke GmbH

  • Fliessgewässer-Bioregionen, in Zusammenhang mit anderen Parametern Grundlage für Gewässertypisierungen, Außengrenze zumeist mit Einzugsgebietsgrenzen identisch; wurden auf Basis des Makrozoobenthos ausgewiesen; Datenstand: 31.12.2009 (NGP) (aufgrund von Unterschieden zwischen den Daten und der INSPIRE-Datenspezifikation stehen die Daten nicht harmonisiert als Shapefile zur Verfügung)

  • Benachteiligte landwirtschaftliche Gebiete in Österreich (2019)

  • Lärmzonen gemäß Umgebungslärmgesetzgebung für IPPC-Anlagen in Ballungsräumen für die Lärmindizes Lden und Lnight. Die Lärmzonen stehen für die Ballungsräume Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien zur Verfügung. Im Downloaddienst werden sie getrennt nach Bundesländern angeboten, im Darstellungsdienst ist der österreichweite Datensatz enthalten.

  • Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich. Ausweisung erfolgt basierend auf einen GIS-Modell und einer expertenbasierten Validierung der Modellierungsergebnisse. Im Rahmen von Workhsops würden die Lebensraumkorridore von verschiedenen Fachabteilungen der Landesregierungen begutachtet und deren Anmerkungen einer überarbeiteten Version berücksichtigt. Das Modell stellt somit eine akkordierte und für die nächsten Jahre gültige Ausweisung der wichtigsten Lebensraumkorridore in Österreich dar. Anzumerken ist das nicht ALLE ÜBERREGIONALEN, sondern die für Österreich bedeutsamen Lebensraumkorridore ausgewiesen wurden.